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   LSG Bayern, 27.03.2007 - L 17 U 159/04   

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https://dejure.org/2007,32423
LSG Bayern, 27.03.2007 - L 17 U 159/04 (https://dejure.org/2007,32423)
LSG Bayern, Entscheidung vom 27.03.2007 - L 17 U 159/04 (https://dejure.org/2007,32423)
LSG Bayern, Entscheidung vom 27. März 2007 - L 17 U 159/04 (https://dejure.org/2007,32423)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung einer Verletztenrente aufgrund eines Arbeitsunfalles; Bemessung des Grades der unfallbedingten Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE); Prüfung der ordnungsgemäßen Erstellung eines ärztlichen Gutachtens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 10.06.1955 - 10 RV 390/54

    Versorgungsanspruch wegen

    Auszug aus LSG Bayern, 27.03.2007 - L 17 U 159/04
    Ein ursächlicher Zusammenhang liegt nach dem in der gesetzlichen Unfallversicherung geltenden Kausalitätsbegriff nur dann vor, wenn das Unfallereignis mit Wahrscheinlichkeit wesentlich die Entstehung oder Verschlimmerung eines Gesundheitsschadens bewirkt hat (BSGE 1, 72, 76; 12, 242, 245; 38, 127, 129).
  • BSG, 19.09.1974 - 8 RU 236/73

    Unfallversicherung - Versicherungsschutz - Unfall - Alkoholgenuß - Einzige

    Auszug aus LSG Bayern, 27.03.2007 - L 17 U 159/04
    Ein ursächlicher Zusammenhang liegt nach dem in der gesetzlichen Unfallversicherung geltenden Kausalitätsbegriff nur dann vor, wenn das Unfallereignis mit Wahrscheinlichkeit wesentlich die Entstehung oder Verschlimmerung eines Gesundheitsschadens bewirkt hat (BSGE 1, 72, 76; 12, 242, 245; 38, 127, 129).
  • BSG, 30.06.1960 - 2 RU 86/56
    Auszug aus LSG Bayern, 27.03.2007 - L 17 U 159/04
    Ein ursächlicher Zusammenhang liegt nach dem in der gesetzlichen Unfallversicherung geltenden Kausalitätsbegriff nur dann vor, wenn das Unfallereignis mit Wahrscheinlichkeit wesentlich die Entstehung oder Verschlimmerung eines Gesundheitsschadens bewirkt hat (BSGE 1, 72, 76; 12, 242, 245; 38, 127, 129).
  • BSG, 29.11.1956 - 2 RU 121/56
    Auszug aus LSG Bayern, 27.03.2007 - L 17 U 159/04
    Die Entscheidung der Frage, in welchem Grad die Erwerbsfähigkeit eines Verletzten gemindert ist, ist dabei eine tatsächliche Feststellung, die das Gericht gemäß § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Entscheidung trifft (BSGE 4, 147, 149; 6, 267, 268; BSG vom 23.04.1987 - 2 RU 240/86 -).
  • BSG, 17.01.1958 - 10 RV 102/56

    Die Abweichung des Gerichtes von der Schätzung eines ärztlichen Sachverständigen

    Auszug aus LSG Bayern, 27.03.2007 - L 17 U 159/04
    Die Entscheidung der Frage, in welchem Grad die Erwerbsfähigkeit eines Verletzten gemindert ist, ist dabei eine tatsächliche Feststellung, die das Gericht gemäß § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Entscheidung trifft (BSGE 4, 147, 149; 6, 267, 268; BSG vom 23.04.1987 - 2 RU 240/86 -).
  • LSG Bayern, 08.02.2011 - L 18 U 191/08

    Zur Frage der Anerkennung eines Rotatorenmanschettenschadens als Unfallfolge und

    Die Beurteilung, in welchem Umfang die körperlichen und geistigen Fähigkeiten des Verletzten durch die Unfallfolgen beeinträchtigt seien, betreffe in erster Linie das ärztlich-wissenschaftliche Gebiet (BayLSG, Urteil vom 27.03.2007, L 17 U 159/04).

    In diesem Zusammenhang ist auch der Einwand der Klägerin, das SG habe das Gutachten des Dr.A. nahezu vollständig außer Acht gelassen, die Beurteilung, in welchem Umfang die körperlichen und geistigen Fähigkeiten des Verletzten durch die Unfallfolgen beeinträchtigt seien, betreffe in erster Linie das ärztlich-wissenschaftliche Gebiet (s. BayLSG, Urteil vom 27.03.2007, L 17 U 159/04), nicht gerechtfertigt.

    Denn zum einen hat sich das SG mit dem Gutachten des Dr.A. schlüssig auseinandergesetzt; zum anderen berücksichtigt die Klägerin bei der unvollständigen Wiedergabe der Entscheidungsgründe des Urteils des Bayer. Landessozialgerichts vom 27.03.2007, aaO, nicht, dass die Frage, welche MdE vorliegt, eine Rechtsfrage ist.

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